Samstag, 2. Januar 2010

Käse für Herrn Haselnuss

"Winston Schmidt ging langsam die große Prachtstraße des Vegetarismus hinunter. Seit der Große Haselnussbruder und seine Partei 'Menschen Im Sinne des Tieres', M.I.S.T., über Nordkastanien herrschten, war Fleischkonsum verboten, vegetarisches Falafel als Heiliges Mal (sic!) deklariert und Fliegen als 'Kung Fu Kitzel Kämpfer' zu bezeichnen. Diese neue Sprache, oder 'Blaschwätz', wie sie offiziell hieß, war die Amtssprache von Kastanien. Alles, auch die Rechtschreibung, hatte sich dem Neuen Perfektionismus, kurz Nepf, unterzuordnen. Selbstverständlich konnte niemand erwarten, dass der Große Haselnussbruder sich der Rechtschreibung unterwarf. So, wie die Sterne bloße Kohlebecken waren, die die Partei aufgehangen hatte, um die Navigation zu vereinfachen, so war Rechtschreibung bloß ein Hindernis, das der große Haselnussbruder heldenhaft überwunden hatte.
Obwohl Winston Schmidt besonders langsam ging, traf er dennoch viel zu früh zur Hassminute ein. Im großen Haselnuss-Saal war es aber schon sehr voll, als er kam.
Er fand in der vorletzten Reihe Platz. Dort saß schon seine Nachbarin, Frau Siebenbergen-Wiczorek-Hülütürk-Gernhafen, eine begeisterte Anhängerin des Großen Haselnussbruders.
'Haben Sie gehört, GEZ-Abschaffer, was dem Großen Haselnussbruder ganz allein gelungen ist?', schwatzte die Frau sofort los, als Winston Schmitz sich neben sie setzte.
'Nein, GEZ-Abschafferin, was gibt es denn für neue aufregende Heldentaten des Großen Haselnussbruders zu berichten?', fragte Winston zurück. Er konnte nicht umhin, den bebenden Schnurrbartansatz der Dame zu bemerken. Es war natürlich Usus in Nordkastanien, sich mit 'GEZ-Abschafferin' bzw 'GEZ-Abschaffer' anzureden.
'Stellen Sie sich vor, GEZ-Abschaffer, der Große Haselnussbruder hat ganz allein die Heldentat begangen, eine Scheibe Käse an den Intendanten zu verschicken! Und', hier wurde die Stimme von Frau Siebenbergen-Wiczorek-Hülütürk-Gernhafen ganz bedeutungsschwanger, 'der Große Haselnussbruder hat das ganz allein gemacht! Ganz allein hat er eine Scheibe Käse eingepackt! Und es war EDAMMER!!!'
Winston Schmidt staunte pflichtgemäß. Schon lange waren die Aktionen des Großen Haselnussbruders so absurd, dass man sie als grelle Abenteuertat hinstellen musste, oder man hätte ihn ausgelacht. Dafür gab es offiziell die Bezeichnung des 'Halbwiss'. Das war, vereinfacht ausgedrückt, die Anerkennung einer schwachsinnigen und sogar kontraproduktiven Leistung als genial und herausragend. Sollte der Große Haselnussbruder zum Beispiel auf den Gedanken kommen, ein kurzes Studium der Jura sei bereits ausreichend, um eine akademische Bildung und Weisheit zu erlangen, so hatte er natürlich Recht. 'Halbwiss' bedeutete auch, literarische Größen nur streifen zu können, um sie vollständig zu erfassen. Nach 'Halbwiss' konnte der Große Haselnussbruder sogar Teilchenphysik beherrschen und ein absolut harmloses Experiment zu einer Teufelsmaschine erklären, die den frühen Ladenschluss bedeutete. Der Große Haselnussbruder hatte auch hier Recht.
Winston Schmidt schüttelte unmerklich den Kopf. Irgendwann hatte er gelernt, die Welt sei komplexer als die Philosophie des Großen Haselnussbruders.
Aber jetzt hatte er keine Zeit mehr, diesen Gedanken hinterher zu rennen. Das Licht im HASEL-Theater ging aus. Flackernd und unscharf, mit leierndem Ton, erschien die erste Vorführung des Abends. Es war ein Bericht der Operation REHA aus einem fremden Land. Irgendwie ging es um Fliegen und einen See, der Menschen trotz ihres Gewichtes und abstoßenden Äußeren trug.
Für Winston war es schwer, die kleinen Clips des neuartigen Rundfunksenders zu ertragen. Was dort gezeigt wurde, war peinlich, dämlich und über alle Maßen schlecht. Trotzdem jubelte er. Was blieb ihm anderes übrig?
Als der Clip vorbei war, entfiel Winston sofort der Inhalt. Der neuartige HASEL Sender, so fand er, war wirklich etwas für die Schicht der Einfalts, der dümmsten und naivsten Klasse Nordkastaniens. Aber selbst diese lachten inzwischen nur noch über die Sendungen, die dort offensichtlich von den unfähigsten Idioten der Vegetarier Klasse verbrochen wurden.
Doch nach diesem eher lächerlichen Anfang wurde es Ernst. Winston machte sich bereit. Die Fanfaren hämmerten ein 'Fleischlos-Besser-Superbernd-tanzt!' in den Saal.
Dann erschien ohne Vorwarnung das Gesicht eines Mannes auf der Leinwand, das jedem in Nordkastanien wohlbekannt war. Es war Herr Stachelbeere!
'KÄSE!', rief Winston Schmidt als Erster.
'KÄSE!', rief die Frau neben ihm.
'KÄSE! KÄSE! KÄSE!', riefen auch alle anderen im Saal. Und wieder und immer wieder heulte, zischte und schrie es: 'KÄSE! KÄSE! KÄSE! KÄSE! KÄSE!'
Jetzt flogen auch die ersten Scheiben. Gouda, Mozzarella, Brie, Scheibletten. Jeder warf irgendwas auf die Leinwand. 'KÄSE!', brüllte Winston aus Leibeskräften und warf ein ganzes Päckchen Streichkäse auf den Intendanten.
Das wird ihm eine Lehre sein!, dachte Winston. Der böse Intendant wird es nie wieder wagen, den Großen Haselnussburder zu zensieren! Käse, Käse und nochmals Käse wird der böse Intendant bekommen, wenn er versucht, den Schutz der Persönlichkeit einzuklagen.
Gott sei Dank, als die Emotionen am Höchsten kochten, verschwand das Gesicht von Herrn Stachelbeere. Statt dessen kam der Große Haselnussbruder persönlich auf die Leinwand.
Er sprach. Was er sagte, war völlig egal. War es vernünftig? War es zum Thema? Enthielt es eine Menge Rechtschreibfehler? Ging es um frühen Ladenschluss? Es war egal. Der Große Haselnussbruder redete und redete und redete und redete.
Winston Schmidt war begeistert. Er war wirklich und ehrlich überzeugt. Er liebte den Großen Haselnussbruder."


Die Stimme der Gegenmacht bitte erneut George Orwell um Verzeihung. Und natürlich sind Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Haselnüssen völlig zufällig und nicht beabsichtigt. Selbstverständlich ist die Aktion "Käse für den Intendanten" frei erfunden. Niemand mit gesundem Menschenverstand käme auf so etwas.
Ein frohes neues Jahr!

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Big Haselnussbrother Is Watching You!

"Über dem Victory-Block der Hauptstadt von Nordkastanien senkte sich die Dämmerung. Die Dunkelheit deckte gnädig die schäbigen Häuser und ärmlichen Straßen in eine Unsichtbarkeit, die es Winston Schmidt beinahe erlaubt hätte, mit seiner Fantasie frohe Farben in die schwarzen Lücken hinein zu malen. Doch trotz des ständigen Stromausfalls und der reihenweise zerstörten Straßenlampen waren an den Wänden überall die großen hässlichen Plakate unübersehbar. Sie schienen im Dunkel zu leuchten, wie Fenster, hinter denen sich Widerliches abspielte. Die Partei stellte sicher, dass jedes der Plakate angeleuchtet wurde, mochte es auch sonst noch so wenig Energie geben. Und jedes Plakat zeigte das gleiche Motiv. Ein riesenhaft vergrößerter Kopf eines Mannes von etwa 40 Jahren, bartlos, ernst, verbissen. Schwarze Haare in einer altmodischen Ponyfrisur ragten bis in die seltsam v-förmig auf die Nase zeigenden Augenbrauen. Die Lippen zusammengepresst. Die Augen, schwarz wie Kohle, verfolgten einen, wo immer man auch hinging. Unter dem Portrait stand: Der große Haselnussbruder sieht dich an!
Winston Schmidt drückte sich schnell in eine Ecke, während ein schneidender Wind Staub und Papier um ihn wirbelte.
Eine Polizeistreife raste mit heulenden Sirenen an ihm vorbei. Man brauchte sie nicht wirklich zu fürchten, meist fuhren sie viel zu schnell, aber man konnte nie wissen.
Winston griff in seine Tasche. Weich und warm war das Verbotene Ding. Er konnte nicht glauben, dass er es wirklich getan hatte. Ab jetzt war es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis sie ihn finden würden. Aber war es nicht besser, dies einmal getan zu haben, als in der Welt des Haselnussbruders weiter zu leben?
Langsam zog er das Verbotene Ding aus der Tasche. Es roch köstlich. Niemals zuvor konnte sich Winston erinnern, so einen Duft erlebt zu haben. Er packte es aus. Das Papier raschelte wie Musik. Winston musste noch einige Augenblicke Mut sammeln, dann tat er es. Er biss voller Freude in den Cheeseburger. Und während er kaute, blickte er dem großen Haselnussbruder direkt in die Augen. 'Vaporisier das mal, du Haselnuss!' fluchte Winston mit vollem Mund."


Die Stimme der Gegenmacht bittet an dieser Stelle Herrn Eric Arthur Blair, besser bekannt als George Orwell, um Verzeihung. Auch die Leser müssen wir um Verzeihung bitten, die wir vielleicht etwas mit der düsteren Version einer von Herrn Haselnuss beherrschten Gesellschaft verschreckt haben mögen. Aber der Herr Haselnuss nimmt in seinem Webauftritt große Worte in den Mund. Da schreibt er vom "Ende der Demokratie", von "Zensur", von "Vaporisieren", von Machenschaften "im Schatten des Gesetzes". Herr Haselnuss beschreibt das Schicksal von Walter Ulbricht, ehemaliger DDR-Führer, der "irgendwann" in Ungnade gefallen sei und dann aus Fotos heraus retuschiert wurde.

Gut, wir sind Herrn Haselnuss' Halbwissen gewöhnt. Walter Ulbricht ist nicht "irgendwann in Ungnade gefallen", sondern sah sich ab 1967 massiver Kritik ausgesetzt, als er das Deutungsmonopol der UdSSR in Bezug auf den Kommunismus in Frage stellte. Daraufhin entzog ihm die Sowjetunion die Unterstützung und er musste Erich Honecker weichen. "Heraus retuschiert" wurde Ulbricht nicht. Er blieb sogar Staatsratsvorsitzender bis zu seinem Tod. Ein Blick in die Wikipedia hätte Herrn Haselnuss da vielleicht weiter geholfen. Doch Sekundärquellen liegen dem Mann ja bekanntlich nicht. Vermutlich spielt Herr Haselnuss auf die Bildmanipulationen während der Zeit des Stalinismus an. Diese hatten eine lange Tradition und erreichten ihren Höhepunkt in den 50er Jahren, gingen jedoch mit der Verbreitung des Fernsehens und der unabhängigen Aufzeichnungsmöglichkeiten stark zurück. (Vielleicht sollte Herr Haselnuss sich das Buch "Bilder, die lügen", herausgegeben vom Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, zulegen. Und da wir wissen, dass Herr Haselnuss mit Quellenrecherche auf Kriegsfuß steht, winken wir auch gleich mit dem richtigen Kapitel: "Bildpropaganda und Bildfälschung im Stalinismus", S. 82ff. Wir hoffen, dass Herr Haselnuss wenigstens die Abkürzung "ff" kennt. - - -Seufz. Na schön, Herr Haselnuss, "ff" bedeutet "und folgende". - - Das bedeutet, Sie müssen die Seiten umblättern!)

Wie gesagt nimmt Herr Haselnuss große Worte gern in den Mund. Hier soll es einmal um den Begriff "Vaporisieren" gehen. Irgendwie hat der Herr Haselnuss noch im Kopf, dass dieser Begriff aus dem Roman "1984" von George Orwell stammt. Und den kann man immer gut zitieren. Oder zumindest kann man ihn publikumswirksam erwähnen, auch wenn man nicht so die große Ahnung hat. Herr Haselnuss erklärt uns:

"Vaporisieren" ist ein Begriff aus Geoge Orwells Buch "1984", mit dem das vollkommene Verschwindenlassen von Gegnern beschrieben wird. Die Gegner werden dabei auch aus allen Veröffentlichungen getilgt."

Na gut, grob vereinfacht kann man das so sagen. Herr Haselnuss sagt also selbst, dass es sich beim "Vaporisieren" um a) Gegner handelt, diese b) vollkommen Verschwinden und c) alle Veröffentlichungen so manipuliert werden, dass diese Gegner nicht auftauchen.

Und jetzt, man wagt es kaum zu sagen, soll solch eine "Vaporisierung" tatsächlich durchgeführt worden sein. Bitte bedenken Sie, lieber Leser, dass es sich bei der Orwellschen Vaporisierung um die physische Vernichtung von Staatsfeinden in einem totalitären Regime handelt. Orwell warnt vor der kompletten Manipulation der Gesellschaft und des Individuums! Die Menschen in "1984" sind übrigens bereit, im Rahmen des "Zwiedenk" die Vaporisierung zu akzeptieren. Fügen wir also noch d) hinzu: Niemand spricht mehr über den Vaporisierten, obwohl dieser im Gedächtnis präsent ist. Und wo wir dabei sind: e) die Manipulation der Quellen beinhaltet auch das totale Verändern von Dokumenten im Nachinein, sodass auch bei kritischer Recherche nichts zu finden ist, was die Vaporisierung erkennen lassen würde. Schließlich, Herr Haselnuss hat es ja so gewollt, müssen wir noch auf f) hinweisen: Durch "Neusprech" ist es unmöglich, die Vaporisierung zu beschreiben. Jeglicher Versuch hierzu endet unweigerlich in einer Lobeshymne auf den englischen Sozialismus, "Engsoz" genannt.

Und nun bittet die Stimme der Gegenmacht ihre Leser, ganz ganz tapfer zu sein. Wir werden jetzt schildern, welche "übelste Zensur" geschehen ist. Diese werden wir dann mit den Punkten a) bis f) abgleichen! Wir wollen hier nichts vorweg nehmen, aber nur soviel: Der Zorn des Herrn Haselnuss ist absolut gerechtfertigt! Die Demokratie ist in Gefahr! Das Ende der Welt nah! Hunde und Katzen leben bereits miteinander! Denn: Bei einer fiktiven Wahl von Kindern und Jugendlichen hätte die Tierschutzpartei knapp die 5% Hürde geschafft. Das ZDF hat deswegen das Programm nicht geändert.

DAS WARS?! DAS WAR ALLES?! Das war die gefährliche "Vaporisierung"?!

"Aber ja!", sagt da der Herr Haselnuss. Denn die Tierschutzpartei ist doch ein Gegner des ZDF und will das ZDF umbringen! Punkt a) ist also bestätigt!
Punkt b): Weil das ZDF das Programm nicht geändert hat, ist die Tierschutzpartei vollkommen verschwunden. ZISCH! PENG! Und weg ist sie.
Punkt c): Alle Veröffentlichungen wurden manipuliert. Die Tierschutzpartei tritt überhaupt nicht mehr auf. Webauftritte wurden geschlossen! (Es gibt zwar noch den Webauftritt der Partei, aber das ist sicher eine Falle von Außerirdischen...)
Punkt d): Niemand spricht mehr über die Tierschutzpartei! (Okay, vorher auch nicht.)
Punkt e): Das ZDF hat im Nachinein alle Quellen manipuliert und die Tierschutzpartei aus sämtlichen Bibliotheken und Verzeichnisssen entfernt. (Das kann das ZDF! Und die dürfen das, weil die ganz böse sind.)
Punkt f): Das Nicht-Erwähnen der Tierschutzpartei führt automatisch zu einem Lob des englischen Sozialismus (Engsoz). (Haselnuss unintusfühl Engsoz! Doppelplus ungut Dummschwätz in Netzseite verbrich.)

Alle diese Punkte sind komplett erfüllt! Der Begriff "Vaporisieren" ist von Herrn Haselnuss vollkommen richtig verwendet worden. Sauber recherchiert, kompetent in der Literatur und vor allem stets dem Ideal der Vernunft verpflichtet. Bitte einen Applaus für Herrn Haselnuss!

Und wie üblich: Das Schönste kommt zuletzt. Lassen Sie sich diesen Satz der Haselnuss'schen Weisheit mal im Hirn zerfließen

"Das ZDF wird darauf antworten müssen! Oder, wenn nicht: Keine Antwort wäre dann auch eine Antwort!"

Philosophie zum Davonlaufen.



P.S. In einem eitergelben Kasten auf seiner Webseite versucht Herr Haselnuss zwar, diesen lächerlichen Artikel zu relativieren, indem er den Begriff "Vaporisieren" als "Kunstwort" bezeichnet, jedoch spricht daraus nach eigenem Bekunden lediglich die Angst vor einer erneuten peinlichen Schlappe vor Gericht.

Dienstag, 29. Dezember 2009

Ende der Schonfrist

Lange hat die Stimme der Gegenmacht geschwiegen. Vielleicht zu lange. Wir hatten nämlich dem hoch verehrten Herrn Haselnuss eine Schonfrist eingeräumt. Erinnern Sie sich? Er hatte eine Abmahnung erhalten, weil er etwas zu offen mit Namen umgegangen war, weil er etwas zu sehr mit Schreiben von Anwälten und Gerichten hausiert hatte, weil er etwas zu forsch nach vorn geprescht war in seinem Kreuzzug gegen das Monster GEZ und den ÖRR. Vielleicht aber hatte er sich nur selbst gesehen, in einem seiner eigenen Auftritte in seinem neuartigen Rundfunksender und musste sich von diesem Schock erholen... Wer weiß!

In einem ungewöhnlich menschlichen Statement jedenfalls beschreibt Herr Hasenluss, was ihm wohl während der letzten Monate beschäftigt haben muss: "[Es] geht... um Konflikte mit Personen oder Institutionen, die ganz subjektiv als existentiell (sic!) empfunden werden. Es geht um Bedrohungen, die so beunruhigend erscheinen, dass sie im Geiste immer präsent sind. Du gehst abends mit ihnen ins Bett und wachst morgens mit ihnen wieder auf. Wie ein schwarzer Schatten liegt das Problem den ganzen Tag über deiner Seele und verhageln (sic!) dir selbst schöne Momente."

Merken Sie etwas, lieber Leser? Es ist nicht der typische bemühte Haselnuss-Stil, kein Heischen nach Wirkung. Er verwendet noch nicht einmal Sternchen, GROSSBUCHSTABEN oder Unterstreichungen. Er weiß am Ende eines Satzes noch, was er am Anfang geschrieben hat. Fremd- und Fachwörter werden nicht falsch verwendet. Grammatik und Rechtschreibung sind, zumindest für den Kenntnisstand des Herrn Haselnuss, auch auf annehmbarem Niveau. Fast könnte man meinen, Herr Haselnuss habe gelernt. Fast. Wäre da nicht die Tatsache, dass obiger Textauszug aus der Werbung für ein neues Haselnuss-Buch stammt. Angekündigt - oder vielmehr angedroht - wird hier das "Kleine Kampfbüchlein", das "Erste Hilfe bei schweren Konflikten" bieten soll.

Einen Tusch bitte! Denn da ist er wieder: der Alleskönner. Jurist, Vegetarier, politischer Lobbyist, Journalist und jetzt auch noch Lebenshelfer. Und zwar für alle Lebenslagen! Ausdrücklich nennt Herr Haselnuss Nachbarschaftsstreitigkeiten, Scheidungen, Behördenstreits und zivil- und/oder strafrechtliche Streitigkeiten im Internet. Die Liste ist selbstverständlich nicht vollständig! Aber nicht nur aufzeigen will es der Herr Haselnuss, sondern er will auch gleich Schützenhilfe geben. Und zwar taktischer UND strategischer Art! Dass er dabei auch noch mal eben über juristisches Vorgehen aufklären will, versteht sich von selbst. Ach so, einen kleinen Schlenker über juristische Winkelzüge soll es auch noch geben.

Du meine Güte! Die Stimme der Gegenmacht hat in ihrer kleinen "Festung der Unduldsamkeit" aus besseren [Studenten-]Tagen ja so manches Fachwerk stehen. Schon dieser Handapparat belegt mehrere Regalreihen eines skandinavischen Möbelherstellers. Und wir erinnern uns an gewisse Universitätsbibliotheken wo es Tausende und Abertausende Bücher geben soll. Allein das Nachbarschaftsrecht war zumindest vor einigen Jahren nicht gerade ein kleiner und einfacher Bereich der Rechtsprechung. Und das Internetrecht? Wir meinen, uns zu erinnern, dass dies auch nicht gerade auf einem Notizzettelchen Platz findet. Aber da könnten wir uns täuschen...

Doch jauchzet und frohlocket, denn es gibt gute Neuigkeiten! Jetzt kann man das alles verbrennen. Das "Kleine Kampfbüchlein" des Herrn Haselnuss wird die eierlegende Wollmilchsau in der Ausführung Wach-und-Hütehund! Wenn es auch nur annähernd so viel zum eigentlichen Thema beiträgt wie das völlig vergeigte "Blockwart TV", dann ist es endgültig an der Zeit, die juristischen Fakultäten zu schließen. Wie weiland die Chinesen mit dem kleinen Mao-Büchlein alle Herausforderungen der modernen Welt meisterten, so werden die Juristen mit dem Haselnuss-Buch in der Hand durch das neue Jahrzehnt schreiten. Ist das nicht eine herrliche Vorstellung?

Grund genug für die Stimme der Gegenmacht, etwas Regen auf die Parade des Herrn Haselnuss herauf zu beschwören. In der "Festung der Unduldsamkeit" läuft die Kaffeemaschine und die Geister, die Herr Haselnuss selber rief, wird er nicht mehr los. Schauen Sie doch in den nächsten Tagen wieder mal öfter hier vorbei. Die Stimme der Gegenmacht garantiert ein erstklassiges Lesevergnügen!

Sonntag, 25. Oktober 2009

Von Auskunft und Aufklärung

Kaum, dass Herr Haselnuss sich tapfer der teuren Unterlassungsklage des Herrn Stachelbeere in den Weg gestellt hat, stellt ihm das Hanseatische OLG eine neue Hiobsbotschaft zu: Auch im Verfahren um seinen Auskunftszwang muss er seine Zugeknöpftheit nunmehr mit anwaltlichem Beistand verteidigen.

Herr Haselnuss hatte stets sehr ausweichend auf die tatsächlichen Anhaltspunkte des Herrn Stachelbeere reagiert: Die e-mail-Adresse von t-online sei dazumals über ein wenig bekanntes Tarifmodell zugewiesen worden, und Homepages könne man schließlich problemlos über öffentlich zugängliche PC-Räume erstellen (zumindest theoretisch).

Für Herrn Haselnuss ist der Erstellungsort seiner Homepage so etwas wie ein Betriebsgeheimnis. Der NDR, gegen den Herr Haselnuss irgendwann schließlich sogar als Mittbewerber auftreten will (oder wollte), solle bloß nicht zu viele Informationen über seinen mächtigen Konkurrenten erhalten.

Für den aufmerksamen Leser des Haselnuss-Internetauftritts erscheint es durchaus offensichtlich, dass die eingescannten Dokumente in den -fotografisch dokumentierten!- PC-Räumen der Universität Hamburg digitalisiert werden. Gleichwohl will sich Herr Haselnuss auf den Standort seines bevorzugten Scanners nicht festlegen, und vielleicht auch mit gutem Grund: Bisweilen ist ein spätabendlicher Aktualisierungszeitpunkt der Homepage-Inhalte zu bemerken, sodass seine Anwesenheit in der Universität zumindest unwahrscheinlich erscheint.

Nichtsdestotrotz erkennt das spitzfindige OLG das Interesse des freischaffenden Journalisten auf sein persönliches Betriebsgeheimnis gerade nicht an, und zitiert stattdessen aus dem Verwaltungsrecht eine allgemeine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts.

Der belesene Jura-Bachelor Haselnuss kontert mit einem lateinischen Zitat, demzufolge der "spezielle" RfGStV das "allgemeine" Verwaltungsrecht aufhebe. Geflissentlich übersieht der Doktorats-Student hierbei, dass eine Aufklärung über die Umstände seiner Homepage und seiner e-mail-Adresse keinerlei Rückschlüsse auf seine bereitgehaltenen Geräte zulässt:

-Falls die haselnusshältige Homepage in den Räumen der Universität entsteht, so erfährt der NDR durch diese Information rein gar nichts zu den privaten Empfangsgeräten des Herrn Haselnuss.
Das hieße weiterhin, dass dem eigentlichen Auskunftsbegeheren des NDR gerade nicht Folge geleistet würde.

-Würde die Homepage hingegen zumindest teilweise durch den privaten haselnuss'schen PC gepflegt werden, so wäre der "Anhaltspunkt" des Herrn Stachelbeere ein tatsächlicher. In diesem Fall griffe dann jedoch ausschließlich die Auskunftspflicht gemäß des RfGStV.

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Zusammenfassend ergibt sich somit durch das vom OLG festgestellte Aufklärungsgebot keine offensichtliche Einschränkung der Beauskunftungs-Regelungen des RfGStV. Wenn man nun bedenkt, dass diese grunsätzlich einfachen Überlegungen nunmehr einer eingehenden (teuren!) gerichtlichen Klärung bedürfen, so muss sich die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen.

Herr Haselnuss zitiert Gerichtskosten jenseits der 1000-Euro-Grenze, die nur für die Feststellung seiner Auskunftsplficht anfallen. Hier kann man nur noch kopfschüttelnd das völlige Abwenden von praktischem Hausverstand diagnostizieren:

-Würde sich Herr Haselnuss hinter seinem Schweigen nur "verstecken", um Rundfunkgebühren zu vermeiden, so käme ihn eine Anmeldung wesentlich billiger als seine umständlichen Gerichtsverfahren.

-Hielte Herr Haselnuss hingegen überhaupt keine Geräte bereit, so wäre die Erteilung der entsprechenden Auskunft gratis für ihn!

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Doch warum einfach, wenn es kompliziert geht, warum gratis, wenn es auch teuer geht. Herr Haselnuss fühlt sich offenbar seinem Privat-Feldzug gegen die GEZ verpflichtet, und scheut keine Kosten und Mühen; zweifellos erbringt er auch so manches persönliche Opfer.

Ironischerweise könnte ihm jedoch die aktuelle Regierungsbeteiligung der Liberalen den Rang ablaufen, lange bevor seine Gerichtsverfahren abschließend geklärt werden könnten. Dann bliebe nur noch die Teufelsmaschine in Genf, gegen die er aus vollem Herzen polemisieren könnte!

Dienstag, 30. Juni 2009

Justitiar bezieht Stellung als Duell-Sekundant

Zunächst ein Hinweis in eigener Sache: Eine engagierte Mitbürgerin hat in bemerkenswerter Eigeninitiative den Intendanten des NDR angeschrieben. Es ging um die Frage der Prozessfinanzierung für Herrn Stachelbeere. Beantwortet wurde das e-mail durch den einzig wahren Justitiar des NDR.

Einige seiner Worte werde ich hier sinngemäß wiedergeben. Von einer Totalveröffentlichung muss ich jedoch absehen, da dies zum Schaden meiner großzügigen Hinweisgeberin sein könnte.


So vertritt der Justitiar - immerhin ein Volljurist mit entsprechender Befähigung zum Richteramt - die Ansicht, die Veröffentlichung einstellungswürdiger Strafanzeigen sei inakzeptabel. Dies ist durchaus nachvollziebar, zumal eine Pflichtanmeldung (bei Herrn Haselnuss auch: "Zwangsanmeldung") keinen Straftatbestand erfüllt. Ursächlich für die Strafanzeigen gegen Herrn Stachelbeere war jedoch genau diese vieldiskutierte "Zwangsanmeldung".

Die Pflichtanmeldung dient dazu, einen mutmaßlichen Rundfunkteilnehmer, der seiner Gebührenpflicht nicht nachkommt, mit einer Gebührenforderung zu konfrontieren. Geschieht dies als Folge von falschen Vermutungen (Stichwort: e-mail-Adresse von t-online), so kann der Pflichtangemeldete seine Teilnehmerschaft durch das Verwaltungsgericht aufheben lassen.

Dieses Vorgehen entspricht in etwa dem Einspruch gegen eine ungerechtfertigte Telefonrechnung - ohne den Nachweis der vorsätzlichen Bereicherung durch den Telefonanbieter wird man diesem üblicherweise keinen Betrug unterstellen.

Weiters führt der Justitiar an, dass Herr Stachelbeere bereits Opfer von anonymen Drohungen wurde. Gewisse Personen konnten also der Versuchung nicht widerstehen, einem Agenten des Gebühreneinzugssystems kräftig "die Meinung zu sagen".

Öffentliche Bloßstellung in einer Form, die zusätzlich Dritten die Kontaktaufnahme zum solcherart Bloßgestellten erleichtert, ist also mit sehr konkreten Folgen verbunden.

Für den Autor einer anonymen Drohung mag diese sehr erheiternd oder befriedigend sein - der Adressat wird hingegen einer unverschuldeten Verunsicherung ausgesetzt.

Unter diesem Blickwinkel bittet der Justitiar dann auch um Verständnis für seine Entscheidung, seinem -in der Tat- untergeordneten Mitarbeiter Rechtsschutz für das Duell mit Herrn Haselnuss zuzubilligen.

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Ein öffentliches "Sich-Lustig-Machen" über andere mag gerade für Blogs eine sehr amüsante und kurzweilige Aufgabe sein. Der Spaß hört jedoch spätestens dann auf, wenn einer der Beteiligten negative Folgen für sein Privatleben in Kauf nehmen muss.

Spott verliert dort jede Berechtigung, wo er in gehässige Diffamierung ausartet; ob dies nun direkt oder indirekt geschieht spielt für den Geschädigten keine Rolle.

Freitag, 26. Juni 2009

Exkurs: Die Zwangs- oder Pflichtanmeldung

In den Verfahren Stachelbeere-Haselnuss kam sie mehrfach zur Sprache - die Zwangsanmeldung, das unbekannte Wesen. Viele haben den Begriff schon einmal gehört, aber die wenigsten wissen, was damit tatsächlich gemeint ist.

Auch der anerkannte GEZ-Kritiker Haselnuss stocherte mit seiner Strafanzeige wegen "Computerbetrugs, Urkundenunterdrückung et al." etwas hilflos im Trüben, als er dem Wesen der Zwangsanmeldung auf den Grund gehen wollte. Herr Stachelbeere erbarmte sich der Haselnuss leider nicht - und sprach vor dem Verwaltungsgericht Hamburg lediglich von einer Anmeldung durch die GEZ.

Nach lebhafter Recherche in Diskussionsforen, in denen sich sowohl Gebührenpflichtige wie auch Gebührenzahlende austauschen, vermag ich als Agent der Gegenmacht etwas Licht ins Dunkelreich der Zwangsanmeldung bringen.

So ist die Anmeldung von Rundfunkgeräten kein Verwaltungsvorgang - es ist nur eine formalisierte Zuordnung von Runkfunkteilnehmerschaft und Rechnungsadresse. Die Rundfunkteilnehmerschaft ergibt sich gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag allein durch Bereithalten eines empfangsbereiten Geräts.

Sobals also ein Bürger ein Rundfunkgerät in den eigenen Wänden bereithält, müsste er dies aus freien Stücken seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt (LRA) zur Kenntnis bringen. Die GEZ fungiert hier als zentrale Postannahmestelle für solche Mitteilungen.

Nun soll es bisweilen Personen geben, die aus Gewissens- oder auch Habgiergründen eine solche Kontaktaufnahme mit der GEZ scheuen. Diese Personen sind ebenso Rundfunkteilnehmer wie all jene, die an die GEZ Geld überweisen. Der einzige Unterschied ist, dass ihre Rundfunkteilnehmer-Eigenschaft der GEZ unbekannt ist, und somit auch keine Gebühren von ihnen eingezogen werden können.

In manchen Fällen erlangt ein Beauftragter der GEZ Kenntnis von einem Rundfunkteilnehmer (dieses Wort impliziert bereits, dass Rundfunkgeräte bereitgehalten werden!), welcher seine Teilnehmereigenschaft nicht preisgeben will. Das heißt, der Rundfunkteilnehmer erklärt auch auf Drängen des Beauftragten nicht, dass und wieviele Empfangsgeräte er denn bereithält.

Sollte der Beauftragte jedoch "tatsächliche Anhaltspunkte" für das Vorhandensein eines gebührenpflichtigen Geräts haben, so wird er sich diese notieren. Etwa:

"Teilnehmer prahlt vollmundig mit seinem neuen Flachbildfernseher und beschwert sich wortreich, dass dessen HD-Darstellung von den Sendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ausgereizt wird."

Anhand solcher Anhaltspunkte kann der Beauftragte nun einen Besuchsbericht an die zuständige LRA abschicken. Dort werden die Anhaltspunkte auf ihre Tatsächlichkeit überprüft - durch sach- und rechtskundige Mitarbeiter. Endet diese Überprüfung positiv (für den Rundfunkteilnehmer vielleicht eher negativ), wird sie tatsächlich in die Wege geleitet: Die "Zwangsanmeldung", die mit korrekter Bezeichnung "Pflichtanmeldung" heißt.

Warum aber ist diese Form der Anmeldung auch ohne Unterschrift des Rundfunkteilnehmers gültig? Eine herkömmliche Anmeldung muss zwingend unterschrieben werden - jedoch nicht, weil sie ein Vertrag wäre. Die Unterschrift soll lediglich einem Missbrauch nach dem Motto "so ich melde jetzt Herrn Haselnuss an" vorbeugen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die alleinige Verantwortung für die Anmeldung übernimmt.

Für Herrn Haselnuss wurde -zusätzlich zu seiner Pflichtanmeldung- auch eine Scherzanmeldung verfasst. Anhand der gefälschten Unterschrift war sie jedoch leicht als solche zu erkennen und fand über das Gerichtsverfahren hinaus keine Beachtung.

Die Pflichtanmeldung wird dagegen durch die LRA persönlich überprüft - vor allem unter dem Aspekt, ob die ihr zu Grunde liegenden "tatsächlichen Anhaltspunkte" einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht standhalten würden. Im Einzelfall des Herrn Haselnuss hatte sich Herr Stachelbeere -in der ersten Instanz- geirrt, da ihm seine Lebenserfahrung einen Streich gespielt hatte.

Darum also ist eine Pflichtanmeldung gleichbedeutend mit einer unterschriebenen Eigenanmeldung - und stellt somit auch keinen Straftatbestand dar.

Dienstag, 23. Juni 2009

Herr Stachelbeere: Mann mit Lebenserfahrung

Vor lauter Herumgehacke auf der Haselnuss blieb bislang keine Zeit, uns näher mit den Schriftsätzen des Herrn Stachelbeere zu beschäftigen. Bei manchem Leser entstand dadurch sogar der Eindruck, Herr Stachelbeere persönlich stünde hinter diesem Blog. Nun, dem ist nicht so - die Gegenmacht distanziert sich sogar ausdrücklich von gewissen Äußerungen:

Bekanntlich ist es allein dann möglich, einen eigenen E-Mail-Account unter der Hauptdomain t-online.de zu führen, wenn man zugleich Kunde ist, d.h. einen Access-Provider-Vertrag mit der Deutschen Telekom AG, deren Produkt das Portal www.t-online.de ist, abgeschlossen hat.

Wer zum gegenwärtigen Zeitpunkt das "Portal" www.t-online.de besucht, der bekommt in der rechten oberen Bildecke einen dezenten Hinweis:

Kostenlos für alle: E-Mail-Adresse @t-online.de

Diesem Werbeversprechen gilt es, auf den Zahn zu fühlen - ein Herrn Stachelbeere gewidmetes Postfach soll ohne Access-Provider-Vertrag mit der Telekom angelegt werden.



Der Erfolg spricht für sich - nach ein paar Standardeingaben steht ein vollwertiges E-Mail-Postfach von der prestigeträchtigen t-online-Domain zur Verfügung.

In diesem Fall ist Herr Stachelbeere also trotz seiner reichhaltigen Lebenserfahrung offenbar einem vermeidbaren Irrtum unterlegen. Er könnte natürlich zu seiner Verteidigung einwenden, dieses großzügige Angebot der Telekom bestünde erst seit kurzer Zeit, fände also keine Anwendung auf den Fall Haselnuss.

In diesem Fall möge er aber das Gericht über die genauen Verhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart informieren, damit dieses objektiv und richtig entscheiden kann. Nachdem -seiner Ansicht nach- bereits das VG Koblenz eine unrichtige Entscheidung gefällt habe, so sollte immerhin das VG/OVG in Hamburg davor bewahrt werden!

An einen "freien Journalisten" richtet sich die Aufforderung, anhand der Homepage des Norddeutschen Rundfunks den amtierenden Justitiar zu ermitteln. An den untergeordneten Mitarbeiter der Rundfunkgebühren-Abteilung richtet sich die Empfehlung, seine Lebenserfahrung anhand der tatsächlichen Anhaltspunkte auf der Homepage von t-online entsprechend zu erweitern.